Grundgesetz-Datenbank



Die Datensätze in dieser Datenbank sind die Artikel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bis einschl. der Änderung vom 26.7.2002.

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Hinweis: Die Titel der Artikel sind nicht Teil des Gesetzestextes. Sie wurden in Anlehnung an die gängigen Kommentare erfasst.

Der Gesetztestext wurde importiert vom Server des Bundestages, http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg.html


Diese Datenbank ist nicht als Quelle für die juristische Arbeit gedacht. Sie soll am Beispiel "Grundgesetz" demonstrieren, wie ein Paragraphenwerk als Web-Datenbank organisiert und angeboten werden kann. Ein viel komplexeres und umfangreicheres Beispiel ist das Regelwerk RAKfür die Katalogisierung in den deutschen Bibliotheken.


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B. Eversberg
2003-03-03